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Partner-AGB

Version v4.0 · Stand 25. September 2026

Integritäts-Hash (SHA-256): 0f0434c0edb8551cbcae6bf760fdb269fa3c78d9a14e44e1e6d7954ec7b0b759

Vermitly Partner AGB

der

Vermitly GmbH
Pappelallee 64
10437 Berlin

(nachfolgend „Vermitly GmbH”)

1. Allgemeines

  1. Die Vermitly Plattform ist eine von der Vermitly GmbH bereitgestellte digitale Recruiting-, Empfehlungs- und Bewerbungsplattform für die Personalgewinnung.
  2. Diese Plattform Partner AGB (nachfolgend auch „Partner AGB“) regeln die grundlegenden rechtlichen Beziehungen der Parteien zueinander und finden Anwendung, wenn die Parteien im Rahmen einer explizit getroffenen Vereinbarung, die bspw. über die vom Partner durchlaufende Registrierung oder ein vom Partner angenommenes Angebot bzw. über ein zwischen den Parteien verhandelten Vertrag einen „Partnervertrag“ abschließen. Der auf Basis einer solchen Vereinbarung zustande gekommene Partnervertrag besteht folglich aus der jeweiligen Vereinbarung über die von uns zu erbringenden Leistungen und die hierfür vom Partner zu zahlende Vergütung sowie diesen Partner AGB. Sämtliche Regelungen, die in der gesonderten Vereinbarung gemacht werden, gehen den Regelungen dieser Partner AGB vor.
  3. Der Partnervertrag regelt ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Vermitly und dem Partner. Zwischen dem Partner und einem Netzwerkmitglied kommt allein aufgrund der Nutzung der Plattform, der Weitergabe eines Empfehlungslinks oder der Zuordnung einer Empfehlung kein Vertrag zustande. Ein Arbeits-, Dienst-, Werk- oder sonstiges Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnis kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Partner und den jeweiligen Kandidat:innen zustande.
  4. Der Partnervertrag gilt im Hinblick auf unsere dem Partner gegenüber erbrachten Leistungen ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners gelten uns gegenüber nicht und werden daher nicht Vertragsbestandteil. Der Geltung derartiger Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Der Vorrang individueller Vereinbarungen der Parteien vor dem Partnervertrag bleibt davon unberührt.
  5. Die Vermitly Plattform steht ausschließlich solchen Partnern zur Verfügung, die ihre Stellengesuche in Ausübung ihrer hoheitlichen, gemeinnützigen, unternehmerischen, gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie als Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtlichen Sondervermögen anbieten.
  6. Die jeweils aktuelle Fassung der Partner AGB ist unter www.vermitly.de/agb abrufbar. Sämtliche Vertragsdokumente, mithin diese Partner AGB, in diesen Partner AGB referenzierte Vertragsdokumente oder im Angebots-, Registrierungs- oder Buchungsprozess in den Vertragsschluss einbezogene Vertragsdokumente (nachfolgend zusammen auch „Vertragsdokumente“), werden in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Fassung Bestandteil des Vertragsverhältnisses mit dem Partner. Maßgeblich für das jeweilige Vertragsverhältnis ist also die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Vertragsdokumente, die durch das Datum am Ende eines Dokuments eindeutig identifiziert wird. Soweit für laufende Verträge nach Maßgabe der Regelungen zur Änderung der Vertragsdokumente wirksam eine geänderte Fassung in Kraft gesetzt wurde, gelten die geänderten Vertragsdokumente.

2. Leistungspflichten

  1. Die Vermitly GmbH stellt mit ihrer „Vermitly Plattform“ eine Vermittlungsplattform (nachfolgend auch „Plattform“ oder „Vermitly“). Hierbei werden die folgenden Rollen voneinander getrennt:
  2. Unternehmen und sonstige Organisationen, die über die Vermitly Plattform offene Stellen veröffentlichen, Bewerbungen verwalten und Kandidat:innen für Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnisse gewinnen möchten, werden nachfolgend als „Partner“ bezeichnet.
  3. Natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Organisationen, die über die Vermitly Plattform offene Stellen über persönliche Empfehlungslinks weitergeben oder Vermitly auf potenziell geeignete Kandidat:innen hinweisen, werden nachfolgend als „Netzwerkmitglieder“ bezeichnet. Netzwerkmitglieder handeln nicht im Namen des Partners und sind nicht dessen Vertreter, Vermittler, Handelsvertreter, Beschäftigte oder sonstige Erfüllungsgehilfen. Sie sind insbesondere nicht berechtigt, Erklärungen für den Partner abzugeben oder entgegenzunehmen.
  4. Personen, die sich über die Vermitly Plattform auf eine offene Stelle bewerben oder dem Partner im Rahmen einer Empfehlung vorgestellt werden, werden nachfolgend als „Kandidat:innen“ bezeichnet.
  5. Vermitly stellt also eine Plattform für die Vermittlung von Kandidat:innen an die Partner, die Kandidat:innen mit entsprechender Stellenanzeige suchen, bereit. Vermitly bietet darüber hinaus eine digitale HR-Plattform für Partner, Kandidat:innen und Netzwerkmitglieder für die Personalgewinnung zur Suche, Ansprache, Vermittlung und Verwaltung geeigneter Kandidat:innen an. Partner von Vermitly können damit sowohl ihre Personalsuche verwalten als auch über Stellenanzeigen geeignete Kandidat:innen suchen. Netzwerkmitglieder können geeignete Kandidat:innen gegenüber Partnern empfehlen.
  6. Die Plattform ermöglicht insbesondere die Veröffentlichung und Verwaltung von Stellenanzeigen, die Erstellung und Verwaltung von Profilen für Partner und die von ihnen angelegten Nutzer, die Durchführung automatisierter Matching-Prozesse zwischen Stellenanzeigen und Kandidat:innen, die Kommunikation zwischen Partnern und Kandidat:innen, die Verwaltung von Bewerbungen sowie die Anbahnung von Kontakten und Beschäftigungsverhältnissen (nachfolgend auch „Plattform Leistungen“). Eine Übersicht über unsere konkreten Plattform Leistungen ergibt sich aus der Preis- und Leistungsbeschreibung, die in ihrer jeweiligen Fassung unter www.vermitly.de/leistungsbeschreibung abrufbar oder aus dem Partnervertrag ersichtlich ist
  7. Vermitly stellt mit ihren Plattform Leistungen die technische Infrastruktur sowie unterstützende Vermittlungs- und Matching-Funktionen bereit. Über unsere Plattform und die hierin befindlichen entsprechenden technischen Möglichkeiten bzw. die durch uns vorgenommenen Plattform Leistungen können daher Verträge unmittelbar zwischen dem Partner und den Kandidat:innen angebahnt werden bzw. zustande kommen. Entscheidungen über die Auswahl, Kontaktaufnahme, Einladung zu Vorstellungsgesprächen sowie die Einstellung von Kandidat:innen und sämtlichen hiermit zusammenhängenden Kosten werden ausschließlich durch die jeweiligen Partner getroffen.
  8. Wir übernehmen, sofern vereinbart, zudem in Bezug auf die Erbringung unserer Plattform Leistungen gegenüber dem Partner und den Kandidat:innen Supportmaßnahmen via E-Mail in dem für uns möglichen Umfang. Hierbei nehmen wir während der üblichen Geschäftszeiten (in der Regel täglich zwischen 9 und 17 Uhr) E-Mails entgegen. Diese beantworten wir zeitnah bzw. leiten diese weiter zur entsprechenden Klärung.
  9. Keine Personal- oder Handelsvermittlung: In Bezug auf die von uns übernommene Plattform Leistungen der Vermittlung von Kandidat:innen gilt Folgendes:
    1. Vermitly stellt dem Partner eine technische Plattform für die Veröffentlichung von Stellenanzeigen, die Entgegennahme und Verwaltung von Bewerbungen, die Durchführung technischer Matching-Prozesse sowie die Erfassung und Zuordnung von Empfehlungen zur Verfügung.
    2. Vermitly schuldet keine individuelle Personalberatung, keine aktive Direktansprache bestimmter Kandidat:innen, keine verbindliche Vorauswahl und keine Überprüfung der persönlichen oder fachlichen Eignung von Kandidat:innen. Vermitly ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Partner eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder geeigneten Kandidat:innen zuzuführen.
    3. Matching-Ergebnisse, Kandidat:innen-Vorschläge, Empfehlungen und sonstige von der Plattform bereitgestellte Ergebnisse dienen ausschließlich der Unterstützung des Partners. Sie enthalten keine verbindliche Aussage über die fachliche, persönliche oder rechtliche Eignung einer Person für eine konkrete Stelle.
    4. Vermitly vertritt weder den Partner noch Kandidat:innen oder Netzwerkmitglieder bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnisses. Vermitly ist nicht befugt, für eine dieser Personen verbindliche Vertragserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
    5. Sämtliche Entscheidungen über die Kontaktaufnahme, die Durchführung des Bewerbungsverfahrens, die Einladung zu Gesprächen, die Auswahl, die Ablehnung, die Vertragsbedingungen und die Einstellung von Kandidat:innen trifft ausschließlich der Partner.

3. Recruiting- und Vermittlungs-Software

  1. Wir stellen dem Partner als Teil unserer Plattform Leistungen eine digitale Recruiting- und Vermittlungs-Software zur Verfügung.
  2. Bei der Recruiting- und Vermittlungs-Software als Teil unserer Plattform Leistungen handelt es sich um eine „Software-as-a-Service“ („SaaS“) Lösung, die direkt über einen Webbrowser zugänglich ist. Zu den Hauptfunktionen der Recruiting- und Vermittlungs-Software gehören u.a.:
  3. die Einrichtung und Verwaltung eines Partnerkontos,
  4. die Veröffentlichung und Verwaltung von Stellenanzeigen,
  5. die Durchführung automatisierter Matching-Prozesse zwischen Stellenanzeigen und Kandidat:innen-profilen,
  6. die Bereitstellung eines Kandidat:innen Pools,
  7. die Verwaltung von Bewerbungen,
  8. die Bereitstellung von Kommunikationsfunktionen,
  9. die Anbahnung von Kontakten zwischen Partnern und Kandidat:innen,
  10. die Verwaltung von Nutzerkonten und Berechtigungen,
  11. Support- und Onboarding-Leistungen.
  12. Wir schulden im Rahmen der Bereitstellung der Recruiting- und Vermittlungs-Software ausschließlich die Bereitstellung der entsprechend vereinbarten Funktionalitäten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, das Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, die Erreichung von konkreten Einstellungszahlen oder eine Befähigung zu einer bestimmten Qualität an Entscheidungen der Partner wird nicht geschuldet
  13. Wir entwickeln die Recruiting- und Vermittlungs-Software stetig weiter, verbessern sie und fügen ihr Funktionen hinzu. Eine Übersicht über unser jeweils aktuelles Leistungsportfolio ergibt sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Preis- und Leistungsbeschreibung selbst.
  14. Wir erbringen in Bezug auf unsere Recruiting- und Vermittlungs-Software zudem Web- & Server-Hosting Leistungen. Unsere Web- & Server-Hosting Leistungen umfassen insbesondere die Zurverfügungstellung einer IT-Umgebung für unsere Plattform Leistungen. Die IT-Umgebung wird innerhalb von einem oder mehreren Servern angelegt. Diese Server können insbesondere aus Virtuellen Privaten Servern bestehen oder werden bei professionellen Hosting Providern angemietet.
  15. Partner sind dafür verantwortlich, dass bei ihnen die technischen Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit unserer Recruiting- und Vermittlungs-Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich des Betriebssystems, der Verbindung zum Internet und der (Browser-)Software unter Beachtung der durch uns ggf. jeweils erteilten technischen Vorgaben. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten der Plattform (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Partner, die notwendigen Anpassungen bei der von dem Partner eingesetzten Software vorzunehmen.
  16. Verzögert sich die Erbringung unserer Plattform Leistungen aufgrund eines Umstandes, den Partner, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, verschieben sich etwaige Terminvereinbarungen um den entsprechenden Zeitraum. Wir sind also bis zur ordnungsgemäßen Erbringung seiner Mitwirkungspflichten von unserer Leistungspflicht befreit.

4. Kandidat:innen Pool

  1. Soweit das vom Partner gebuchte Leistungsmodell dies vorsieht, erhält der Partner Zugriff auf den von Vermitly betriebenen „Kandidat:innen Pool“.
  2. Der Kandidat:innen Pool dient ausschließlich dazu, Partnern die Suche nach potentiell geeigneten Kandidat:innen zu ermöglichen und geeignete Kontakte zwischen Partnern und Kandidat:innen anzubahnen. Der Umfang des Zugriffs auf den Kandidat:innen Pool richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungsmodell, den darin enthaltenen Kontingenten sowie den auf der Plattform oder in der Preis- und Leistungsbeschreibung definierten Nutzungsgrenzen.
  3. Vermitly ist berechtigt, bestimmte Informationen über Kandidat:innen abhängig vom jeweiligen Leistungsmodell freizuschalten, einzuschränken, zu anonymisieren oder anderweitig zu gestalten. Der Partner darf die über den Kandidat:innen Pool abrufbaren Informationen ausschließlich zu eigenen Recruiting-, Personalgewinnungs- und Einstellungszwecken verwenden.
  4. Insbesondere ist es dem Partner untersagt,
    1. Profile systematisch zu erfassen, zu kopieren oder zu speichern,
    2. automatisierte Abrufmechanismen einzusetzen,
    3. Scraping-, Crawling-, Data-Mining- oder vergleichbare Technologien einzusetzen,
    4. Profile außerhalb der Plattform in eigene Datenbanken zu überführen,
    5. Profilinformationen an Dritte weiterzugeben,
    6. die Daten zur Vermarktung anderer Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden,
    7. die Daten zu Analyse-, Statistik- oder Marktforschungszwecken außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung auszuwerten,
    8. die Informationen der Kandidat:innen für Zwecke zu nutzen, die nicht unmittelbar der Besetzung konkreter Stellen dienen.
  5. Vermitly ist berechtigt, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Kandidat:innen Pools zu implementieren. Hierzu gehören insbesondere Zugriffsbeschränkungen, Limitierungen von Suchanfragen, Beschränkungen von Kontaktaufnahmen, Exportbeschränkungen sowie sonstige Fair-Use-Maßnahmen.
  6. Der Partner darf Kandidat:innen ausschließlich über die hierfür von Vermitly bereitgestellten Funktionen kontaktieren. Die Umgehung der Plattform durch gezielte Nutzung der über den Kandidat:innen Pool erlangten Informationen zur Vermeidung vereinbarter Vergütungen oder Vermittlungsprovisionen ist unzulässig.
  7. Vermitly behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen den Zugriff auf den Kandidat:innen Pool ganz oder teilweise einzuschränken, auszusetzen oder dauerhaft zu entziehen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Umfang, eine bestimmte Anzahl von Profilen oder die dauerhafte Verfügbarkeit einzelner Profile im Kandidat:innen Pool besteht nicht.

5. Anforderungen an die Listung bei Vermitly

  1. Auf unserer Plattform werden nur Stellenanzeigen gelistet, die unsere Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen haben wir unten in den Vermitly Partner Guidelines festgehalten. Wir behalten uns vor, diese Anforderungen anzupassen, sofern dies objektiv oder zur Gewährleistung von verkehrsüblichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erforderlich ist.
  2. Vermitly Partner Guidelines:
    1. Partner sind verpflichtet, den gesetzlichen Vorgaben als (potentieller) Arbeitgeber gegenüber Kandidat:innen nachzukommen und daher insbesondere bei der Vermittlung und im Rahmen der weiteren Bewerbungsphase sowie für den Fall der Anstellung von Kandidat:innen bei einem Partner bzw. in Deiner Organisation, die gesetzlichen, (datenschutz-)rechtlichen und behördlichen Vorschriften, die an Dich als Arbeitgeber gestellt werden, vollständig zu beachten und eigenverantwortlich zu erfüllen.
    2. Stellenanzeigen der Partner müssen den geltenden arbeits-, gleichbehandlungs- und wettbewerbsrechtlichen Anforderungen entsprechen.
    3. Partner dürfen die ihnen zugänglich gemachten personenbezogenen Daten ausschließlich für rechtmäßige Recruiting-, Bewerbungs- und Einstellungszwecke sowie nach Maßgabe der für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeiten.
    4. Partner stellen sicher, dass sie in eigener Verantwortung alle notwendigen (datenschutz-)rechtlichen Einwilligungen und Berechtigungen der Kandidat:innen einholt sowie sämtliche sie als Verantwortlicher für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kandidat:innen treffenden Pflichten eigenverantwortlich einhalten und umsetzen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Nutzung unserer Plattform Leistungen gegenüber Kandidat:innen rechtskonform erfolgen kann. Dies gilt insbesondere für eine beabsichtigte Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien, gem. Art. 9 DSGVO.
    5. Partner haben sämtliche gesetzlich und behördlich erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen, die für den Betrieb ihrer Organisation notwendig oder sinnvoll sind, auf eigene Kosten einzuholen und auf Nachfrage vorzuweisen.
    6. Der Partner ist im Rahmen des Erstellens und des Teilens seiner Stellenanzeigen, von Inhalten, beim Hochladen von Dateien, Texten und Bildern sowie im Zusammenhang mit der Verbreitung von Informationen im Rahmen der Nutzung unserer Plattform Leistungen (nachfolgend zusammengefasst auch „Partner Inhalte“) selbstständig dafür verantwortlich, dass er hierbei keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder datenschutzrechtlich geschützten Positionen von dritten Personen, verletzt und uns die Nutzungsrechte an Partner Inhalten überträgt, die wir zur Erbringung unserer Plattform Leistungen benötigen. Der Partner räumt uns an Partner Inhalten also, sollten wir nicht im Einzelfall weitergehende Nutzungsrechte vom Partner verlangen, ein einfaches, räumlich unbegrenztes und zeitlich auf die Dauer des Partnervertrages beschränkte und für die Nutzungsarten, die für unsere Plattform Leistungen benötigt werden, uneingeschränkt geltendes Nutzungsrecht an den zur Leistungserfüllung bereitgestellten Partner Inhalten ein.
    7. Stellenanzeigen, die der Partner auf über unsere Plattform veröffentlicht, sind vollständig und ohne die Verletzung von Rechten Dritter zu erstellen, insbesondere inkl. Stellentitel, Beschreibung sowie allen weiteren relevanten Stelleninformationen wie bspw. Budget, Team, Organigramm, Berichtsweg, Arbeitszeit, Remote-Anteil, Besonderheiten, etc.
    8. Der Partner hat alle ihm über unsere Plattform überlassenen Kandidat:innen-Daten und -Profile sowie alle sonstigen im Rahmen des Partnervertrages erhaltenen, insbesondere die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kandidat:innen betreffenden Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.
    9. Der Partner ist verpflichtet, den jeweiligen Status eines vermittelten Kandidat:innen über die hierfür vorgesehenen Funktionen auf der Plattform wahrheitsgemäß und aktuell zu halten.
    10. Änderungen im Bewerbungs- oder Vermittlungsprozess, insbesondere Interviews, Absagen, Angebote und Einstellungen, sind innerhalb von 5 Tagen über den entsprechenden Status zu erfassen.
    11. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung, mithin im Falle des Abschlusses eines Anstellungsvertrages oder eines sonstigen Beauftragungsverhältnisses zwischen dem Partner und vermittelten Kandidat:innen: Mitteilung aller relevanten Rechnungsinformationen innerhalb von 30 Tagen seit dem Abschluss des Anstellungsvertrages oder sonstigen Beauftragungsverhältnisses.
    12. Der Partner hat sicherzustellen, dass die für die Rechnungsstellung erforderlichen Rechnungsdaten vollständig und aktuell hinterlegt sind.
  3. Wir sind berechtigt, nach Angabe von legitimen Gründen Partner von unseren Plattform Leistungen abzulehnen und Partner zu sperren oder auszuschließen bzw. den Partnervertrag außerordentlich zu kündigen, sollten wir wiederholte Beschwerden über den Partner erhalten oder sollten die Vorgaben aus dem Partnervertrag, sonstige durch uns kommunizierte Anforderungen oder die Einhaltung gesetzlicher Regelungen wiederholt missachtet werden. Hierüber werden wir den Partner jeweils unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Vor einer vollständigen Sperrung oder einem vollständigen Ausschluss werden wir angemessene Zeit vorab hierüber unter Angabe entsprechender Gründe informieren. Sofern der Partner den Grund, der zur Ablehnung, Sperrung oder zum Ausschluss geführt hat, beseitigt, werden wir eine Wiederaufnahme der Partner auf unserer Plattform prüfen.

6. Matching & Ranking

  1. Das Ausspielen und der Vorschlag der Stellenanzeigen gegenüber potentiellen Kandidat:innen erfolgt auf Basis des Such- und Interessenprofils. Die Plattform nutzt hierfür insbesondere automatisierte Matching-Verfahren zur Ermittlung potentiell geeigneter Kandidat:innen für Stellenanzeigen sowie potentiell geeigneter Stellenanzeigen für Kandidat:innen. Hierzu werden insbesondere die von den jeweiligen Nutzern bereitgestellten Informationen verarbeitet und ausgewertet, etwa:
  2. Qualifikationen,
  3. Abschlüsse,
  4. Berufserfahrung,
  5. Sprachkenntnisse,
  6. Verfügbarkeit.
  7. Für das Matching gilt insbesondere Folgendes:
  8. Die Plattform kann dem Partner Bewerbungen und Kandidat:innen anhand festgelegter Übereinstimmungskriterien strukturiert anzeigen oder sortieren. Hierzu können insbesondere Angaben zu Qualifikationen, Abschlüssen, Berufserfahrung, Sprachkenntnissen, Tätigkeitsbereichen, Verfügbarkeit und sonstigen stellenbezogenen Anforderungen berücksichtigt werden.
  9. Die derzeit eingesetzte Matching-Funktion nimmt keine KI-gestützte Bewertung von Lebensläufen und keine automatisierte Vorauswahl oder Ablehnung von Kandidat:innen vor. Soweit Übereinstimmungen, Sortierungen oder Hinweise angezeigt werden, beruhen diese auf den in der Plattform hinterlegten Stellen- und Profildaten sowie den hierfür festgelegten technischen Kriterien.
  10. Matching-Ergebnisse können als Übereinstimmungshinweise, Kategorien, Sortierungen oder Rangfolgen dargestellt werden. Ein angezeigtes Ergebnis stellt keine Aussage darüber dar, dass eine Person tatsächlich für eine Stelle geeignet oder ungeeignet ist. Insbesondere ersetzt das Matching weder eine fachliche Prüfung der Bewerbungsunterlagen noch eine individuelle Bewertung durch den Partner.
  11. Vermitly trifft auf Grundlage des Matching-Verfahrens keine Entscheidung darüber, ob Kandidat:innen kontaktiert, in ein Bewerbungsverfahren aufgenommen, zu einem Gespräch eingeladen, abgelehnt oder eingestellt werden. Die Plattform schließt Kandidat:innen nicht allein aufgrund eines Matching-Ergebnisses von einer Stelle oder einem Bewerbungsverfahren aus.
  12. Sämtliche Entscheidungen im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren trifft ausschließlich der Partner auf Grundlage einer eigenständigen Prüfung. Der Partner darf Matching-Ergebnisse nicht ungeprüft als alleinige Grundlage für eine Entscheidung verwenden, die für Kandidat:innen rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in vergleichbarer Weise erheblich beeinträchtigt.
  13. Vermitly kann die für das Matching verwendeten Kriterien und deren Gewichtung ändern, soweit dies aufgrund technischer Weiterentwicklungen, geänderter Stellen- oder Profildaten, der Verbesserung der Ergebnisqualität oder aufgrund rechtlicher Anforderungen erforderlich ist. Der Partner hat keinen Anspruch auf die unveränderte Beibehaltung einzelner Kriterien, Gewichtungen oder Darstellungsweisen.
  14. Auf unserer Plattform können Partner, sofern verfügbar, für ihre Stellenanzeigen gesonderte Werbeflächen und Sichtbarkeitspakete (nachfolgend auch „Werbeplätze“) buchen. Hierbei gelten insbesondere die folgenden Kriterien:
  15. Durch die Buchung eines Werbeplatzes wird die Platzierung der Darstellung einer Stellenanzeige gegenüber weiteren für einen Kandidat:innen potentiell passenden Stellenanzeigen verbessert.
  16. Für die Nutzung und Gestaltung des Werbeplatzes ist der Partner selbst verantwortlich.
  17. Beim „Werbeplatz” (Werbebanner) können keine Einblendungen (z.B. TKP) garantiert werden.
  18. Das Ranking der Platzierung der vom Partner gebuchten Werbeplätze ist so gestaltet, dass jeder Werbebanner gegenüber von anderen Partnern gebuchten Werbebannern gleichberechtigt oft im Rahmen der gebuchten Werbebedingungen an den relevantesten Stellen erscheint.

7. Registrierung & Nutzung

  1. Zur Nutzung der Vermitly Plattform als Vermittlungsplattform ist eine einmalige Registrierung als Partner erforderlich. Auf unserer Plattform bzw. in unserem Angebot sind Informationen über Inhalt und Kosten der von uns angebotenen kostenpflichtigen Plattform Leistungen zu finden. Diese Informationen stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Partnervertrages zur Inanspruchnahme unserer Leistungen dar.
  2. Der Abschluss des Partnervertrages kann insbesondere über den digitalen Registrierungs- und Onboardingprozess auf der Vermitly Plattform erfolgen. Der Partner gibt durch Betätigung des im Onboardingprozess entsprechend bezeichneten Buttons einen verbindlichen Antrag auf Abschluss des Partnervertrages zu den dort ausgewiesenen Konditionen ab.
  3. Vor Abgabe des Antrags werden dem Partner die wesentlichen Leistungsmerkmale, die vereinbarte Vergütung sowie diese Partner-AGB und die weiteren einbezogenen Vertragsdokumente angezeigt. Der Partner kann die Vertragsdokumente abrufen, herunterladen und speichern.
  4. Die Anmeldung und Authentifizierung können über einen an die angegebene E-Mail-Adresse versandten personalisierten Zugangslink erfolgen. Der Partner ist verpflichtet, den Zugangslink vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ausschließlich berechtigten Personen zugänglich zu machen.
  5. Soweit eine Aktivierungs- oder Setup-Gebühr vereinbart ist, kann deren Zahlung über den im Onboardingprozess eingebundenen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Der Partnervertrag kommt mit ausdrücklicher Annahme durch Vermitly, Freischaltung des Partnerkontos oder Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
  6. Vermitly kann daneben Partnerverträge auf Grundlage eines individuellen Angebots oder einer gesonderten Vereinbarung schließen. In diesem Fall geht die Individualvereinbarung im Umfang eines Widerspruchs diesen Partner-AGB vor.
  7. Auf unserer Plattform hat der Partner die Möglichkeit, weitere Nutzer anzulegen. Hierfür stellen wir dem Partner bzw. hierfür erstellt der Partner oder die von dem Partner angelegten Nutzer entsprechende Passwörter und Zugangscodes. Der Partner kann den Nutzern innerhalb seines Accounts verschiedene Rollen zuweisen. Nutzer mit den Rollen „Inhaber“ und „Administrator“ handeln gegenüber uns - jeder für sich allein für den jeweiligen Partner vertretungsberechtigt - als Kontaktpersonen für die verbindliche Abwicklung aller Fragen zur Ausführung und Erweiterung des Vertragsverhältnisses. Der Partner ist dafür verantwortlich, die für diesen Vorgang richtigen Informationen über jeden von dem Partner angelegten Nutzer (Namen, E-Mail-Adressen und Kontaktinformationen) anzugeben und diese Informationen stets aktuell zu halten. Der Partner hat jeden angelegten Nutzer zur Einhaltung dieser Partner AGB, des Partnervertrages sowie aller hierin in Bezug genommenen Vertragsdokumente zu verpflichten.
  8. Im Partnerprofil kann sich der Partner jederzeit über relevante Aktionen im Zusammenhang mit seiner Stellenanzeige auf der Vermitly Plattform informieren. Hierbei kann er sich bspw. im Dashboard über relevanten Kennzahlen wie Kontaktdaten der interessierten Kandidat:innen, Anzahl der Anfragen und Bewerbungen, insbesondere über die personenbezogenen Daten der Kandidat:innen informieren.

8. Vergütung

  1. Die Vergütung, die für die Nutzung der Plattform Leistungen sowie insbesondere für die Vermittlung von Kandidat:innen fällig werden, sind aus dem Registrierungsprozess bzw. aus dem Angebot ersichtlich und werden vor Abschluss des Partnervertrages transparent mitgeteilt. Sie können sich insbesondere aus einer fixen Aktivierungsgebühr sowie einer erfolgsabhängigen Vermittlungsgebühr (auch „Provision“ genannt) zusammensetzen. Eine uns zustehende Vergütung versteht sich zzgl. USt. jeweils in gesetzlicher Höhe.
  2. Ein Upgrade des gewählten Preismodells bzw. eine Erweiterung des gebuchten Leistungsmodells ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich. Die Reduzierung der Nutzerzahl oder das Herunterstufen („Downgrading“) eines Leistungsmodells sind jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich.
  3. In Bezug auf die Vermittlungsgebühr gilt Folgendes:
  4. Für jede erfolgreiche vermittelte Einstellung von Kandidat:innen über unsere Vermitly Plattform bzw. durch unsere Vermittlungsleistungen an den Partner erhalten wir vom Partner eine Vermittlungsgebühr in der im Registrierungsprozess, im Angebot bzw. im Partnervertrag mitgeteilten Höhe.
  5. Eine vermittelte Einstellung liegt vor, wenn ein Partner aufgrund eines über die Plattform vermittelten Kontakts mit Kandidat:innen einen Anstellungsvertrag oder einen Vertrag über eine sonstige abhängige oder nichtabhängige Beschäftigung abschließt.
  6. Diese Regelungen, insbesondere die Regelungen unseres Provisionsanspruches, gelten in identischer Weise, sollte ein Anstellungsverhältnis zwischen einem mit dem Partner verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG und den von uns vermittelten Kandidat:innen zustande kommen.
  7. Der Provisionsanspruch entsteht im Zeitpunkt des Abschlusses eines Anstellungsvertrages oder eines sonstigen Beauftragungsverhältnisses zwischen dem Partner und Kandidat:innen. Vorgenanntes gilt unabhängig davon, ob zwischen dem Partner und den Kandidat:innen ein Anstellungsvertrag oder Beauftragungsverhältnis in Teilzeit oder Vollzeit zustande kommt sowie unabhängig davon, ob der Anstellungsvertrag oder das Beauftragungsverhältnis befristet oder unbefristet ist. Weiterhin entsteht unser Provisionsanspruch auch unabhängig davon, ob Kandidat:innen auf das konkret vom Partner ausgeschriebene Stellenprofil oder für eine andere Stelle angestellt wurde.
  8. Der Anspruch auf die Erfolgsgebühr steht unter der auflösenden Bedingung, dass das Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnis innerhalb der ersten 30 Kalendertage nach dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn beendet wird. Tritt die auflösende Bedingung ein, entfällt der Anspruch auf die Erfolgsgebühr. Eine bereits gezahlte Erfolgsgebühr wird dem Partner erstattet oder nach Wahl von Vermitly mit einer anderen fälligen Forderung verrechnet. Der Partner hat Vermitly die Beendigung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Kenntniserlangung in Textform oder über die hierfür vorgesehene Plattformfunktion mitzuteilen und auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Nach Ablauf der ersten 30 Kalendertage bleibt der Anspruch auf die Erfolgsgebühr von einer späteren Kündigung, Aufhebung, Befristung oder sonstigen Beendigung des Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnisses unberührt. Eine Verpflichtung von Vermitly zur Nachbesetzung besteht nicht.
  9. Für das Entstehen des Provisionsanspruches genügt grundsätzlich Mitursächlichkeit unserer Plattform Leistungen für die Begründung des Anstellungsvertrages oder Beauftragungsverhältnisses zwischen dem Partner und den Kandidat:innen. Unser Provisionsanspruch gegenüber dem Partner entsteht in jedem Fall, wenn der Partner innerhalb von 12 Monaten, laufend ab dem Zeitpunkt, zu dem die Bewerbung oder das Kandidat:innenprofil über unsere Plattform für den Partner bereitgestellt oder an diesen übermittelt wurde, einen Anstellungsvertrag oder ein Beauftragungsverhältnis mit den Kandidat:innen abschließt.
  10. Unsere Vermittlungsgebühr orientiert sich an der in unserem Preismodell genannten Höhe.
  11. Vermitly ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über den Abschluss, den Beginn und, soweit für die Erfolgsgebühr relevant, den Fortbestand eines Beschäftigungs- oder Beauftragungsverhältnisses zu verlangen. Der Partner darf dabei Angaben schwärzen, die für die Prüfung und Abrechnung der Erfolgsgebühr nicht erforderlich sind.
  12. Der Partner ist verpflichtet, jeden Vermittlungsfall innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Unterzeichnung des Beschäftigungsvertrages über die hierfür auf unserer Plattform vorgesehene Funktion oder, sofern eine solche nicht zur Verfügung steht, in Textform an support@vermitly.de zu melden.
  13. Der Partner verpflichtet sich, die Plattform nicht zum Zwecke der Vermeidung vertraglich vereinbarter Vergütungen oder Vermittlungsprovisionen zu nutzen. Eine Umgehung liegt insbesondere vor, wenn der Partner nach Herstellung eines Kontakts über die Plattform versucht, eine Anstellung oder sonstige Zusammenarbeit außerhalb der Plattform abzuwickeln, um die Entstehung einer Vermittlungsprovision zu vermeiden. Im Falle einer Umgehung bleibt der Anspruch von Vermitly auf die vereinbarte Vermittlungsprovision unberührt.
  14. Vermitly ist berechtigt, vom Partner einen angemessenen Nachweis über das Zustandekommen eines meldepflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu verlangen, soweit dies zur Prüfung und Abrechnung des Vermittlungsfalls erforderlich ist. Als Nachweis kann insbesondere eine durch Partner und Kandidat:innen bestätigte Vermittlungsbestätigung dienen. Vermitly wird hierbei grundsätzlich nur diejenigen Informationen verlangen, die erforderlich sind, um das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses, den Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die für die Berechnung der vereinbarten Vermittlungsprovision maßgeblichen Umstände nachvollziehen zu können.
  15. Der Partner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt worden oder unstrittig sind; dies gilt nicht für die Geltendmachung von Mängelansprüchen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Partner nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
  16. Wir haben neben vertraglich vereinbarten Preisveränderungen das Recht, maximal einmal jährlich unsere Preise der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die „Preisbildung“ maßgeblich sind. Für eine Preisanpassung gilt Folgendes:
  17. Preisbildung: Für die Preisbildung maßgeblich sind insbesondere die Kosten für Technik (z. B. Betrieb von Rechenzentren, Hardware, technischer Service) und Kosten für Betrieb der Leistungen (Lizenzen, insbesondere Softwarelizenzen, Kosten unserer Lieferanten, die die Leistung in unserem Auftrag direkt bei dem Partner ausführen), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen, Finanzierungskosten, Rechnungsstellung und Bezahlung), die allgemeine Marktentwicklung inkl. Einbezug der allgemeinen Verbraucherpreis-Inflation, sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Steuern, Abgaben und Beiträgen. Preisbildende Faktoren können hierbei zudem insbesondere die Anpassung unserer Infrastruktur an den Stand der Technik und das den Risiken für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen angemessene Schutzniveau sowie an die Entwicklung rechtlicher und aufsichtsbehördlicher Anforderungen insbesondere in Bereichen Datenschutz, Telekommunikation und Verbraucherschutz und allgemeine wirtschaftliche Veränderungen, insbesondere die inflationsbedingte Verschlechterung des Geldwertes.
  18. Die Preisentwicklung dieser Kostenfaktoren kann sowohl zur Steigerung als auch zur Senkung der von dem Partner zu zahlenden Preisen führen.
  19. Wir werden dem Partner die Änderung spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Im Fall einer Preisänderung hat der Partner das Recht, den Partnervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht oder sich zu seinen Gunsten auswirkt. Der Partner wird in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht gesondert hingewiesen. Sollte der Partner innerhalb der vorgenannten Frist nicht kündigen, aber zum Ausdruck bringen, dass er nicht mit der Preiserhöhung einverstanden ist („Widerspruch“), haben wir das Recht, innerhalb von 4 Wochen seit seinem Widerspruch, den Partnervertrag außerordentlich zu kündigen.
  20. Eine Preisänderung gilt ausschließlich für Leistungen und Vermittlungsfälle, die nach dem Wirksamwerden der Preisänderung neu beauftragt oder neu ausgelöst werden. Für bereits veröffentlichte Stellenanzeigen, bereits eingegangene Bewerbungen, bereits zugeordnete Empfehlungen oder bereits hergestellte Kontakte gilt weiterhin die Vergütung, die im Zeitpunkt der jeweiligen Veröffentlichung, Bewerbung, Empfehlung oder Kontaktbereitstellung vereinbart war.
  21. Eine rückwirkende Änderung der Erfolgsgebühr für bereits begründete oder angebahnte Vermittlungsfälle ist ausgeschlossen.

9. Empfehlungen durch Netzwerkmitglieder

  1. Vermitly kann registrierten Netzwerkmitgliedern ermöglichen, offene Stellen über individuelle Empfehlungslinks zu teilen und potenziell geeignete Personen auf offene Stellen hinzuweisen.
  2. Netzwerkmitglieder handeln selbstständig und nicht als Vertreter, Beschäftigte, Handelsvertreter, Personalvermittler oder sonstige Erfüllungsgehilfen des Partners. Sie sind nicht berechtigt, für den Partner verbindliche Erklärungen abzugeben, Vertragsbedingungen zu vereinbaren, Zusagen über eine Einstellung zu machen oder Bewerbungsentscheidungen zu treffen.
  3. Ein etwaiger Anspruch eines Netzwerkmitglieds auf eine Erfolgsprämie besteht ausschließlich gegenüber Vermitly und richtet sich nach dem gesonderten Vertragsverhältnis zwischen Vermitly und dem Netzwerkmitglied. Der Partner schuldet dem Netzwerkmitglied keine Vergütung.
  4. Der Partner darf Netzwerkmitglieder nicht dazu veranlassen, die technischen Zuordnungs- oder Abrechnungsmechanismen der Plattform zu umgehen. Insbesondere darf der Partner nach einer über Vermitly erfolgten Empfehlung keine unmittelbare Vergütungsvereinbarung mit dem Netzwerkmitglied treffen, wenn dies dazu dient, einen Vergütungsanspruch von Vermitly zu vermeiden.
  5. Vermitly ist berechtigt, gegenüber dem Partner solche Informationen über den Status einer Empfehlung und einer etwaigen Einstellung zu verarbeiten und zu verwenden, die zur Zuordnung, Missbrauchsprävention, Prüfung eines Prämienanspruchs und Abrechnung erforderlich sind.

10. Integrierte Dienste

  1. Für die Zurverfügungstellung unserer Leistungen greifen wir auf die Dienste Künstlicher Intelligenz zurück (nachfolgend auch „Integrierte Dienste“). Integrierte Dienste nutzen wir unter anderem für die automatisierte Generierung und Erstellung von Texten und Inhalten, wie bspw. Stellenanzeigen.
  2. Im Rahmen der Nutzung von Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, gilt das Folgende:
    1. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die Richtigkeit und Nutzbarkeit der durch die Integrierten Dienste ausgegebenen Antworten und Ergebnisse. Diese können also durchaus falsch sein. Daraus abgeleitete Handlungen sollten also nicht ungeprüft auf deren Inhalte gestützt werden.
    2. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit der Integrierten Dienste. Da diese von anderen Organisationen bereitgestellt werden, haben wir keinen Einfluss auf die technischen Verfügbarkeiten.
    3. Wir geben weder eine Garantie noch eine Gewähr dafür, dass die Antworten und Ergebnisse frei von dem Partner nutzbar sind. Wir weisen deutlich darauf hin, dass sämtliche Antworten und Ergebnisse (urheber-)rechtlich geschützt sein könnten. Ein solcher Schutz verbietet in der Regel insbesondere eine Weiterverbreitung der Antworten und Ergebnisse durch den Partner.
    4. Partner entscheiden selbst und sind damit selbst dafür verantwortlich, welche Informationen und Daten sie mit unseren Leistungen teilen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen. Wir prüfen die Integrierten Dienste zwar darauf, ob sie die geltenden Gesetze und unsere Richtlinien einhalten. Dennoch sollten Partner nur solche Informationen und Daten teilen, bei denen sie hierbei sicherstellen können, dass hiermit keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht oder datenschutzrechtlich geschützten Positionen von dritten Personen, verletzt werden.
  3. Unsere Plattform sowie insbesondere die sich hierin befindlichen Funktionen, die auf Integrierten Dienste zugreifen, stellen wir dem Partner ausschließlich in einer „Human-in-the-Loop“ Version zur Verfügung. Hierbei erhält der Partner die von den Integrierten Diensten generierten Antworten und Ergebnisse als Vorschlag, den der Partner und seine Nutzer selbstständig prüfen und ändern und anschließend verwenden können. Wir weisen den Partner an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass er unsere Plattform in seiner eigenen Verantwortung gem. den Regelungen dieser Partner AGB nutzt. Insoweit ist der Partner alleiniger Verantwortlicher der mit unserer Plattform ausgeführten Handlungen. Wir empfehlen dem Partner ausdrücklich, die Antworten und Ergebnisse der Funktionen unserer Plattform, die unterstützt durch Integrierte Dienste arbeiten, vollständig zu überprüfen, bevor sie vom Partner einsatzgemäß verwendet werden.
  4. Wir übernehmen, sofern nicht ausdrücklich zugesichert oder gesetzlich vorgeschrieben, keine Verantwortung für aus der Nutzung unserer Plattform Leistungen, die auf Integrierte Dienste zurückgreifen, resultierende Antworten und Ergebnisse bzw. Handlungen oder Unterlassungen seitens des Partners. Das bedeutet, wir haften, sofern nicht gesetzlich verbindlich festgelegt bzw. sofern nicht von uns zu vertreten, nicht für die Richtigkeit und Passgenauigkeit der Antworten und Ergebnisse der Integrierten Dienste für die Absichten des Partners oder für die Handlungen und Unterlassungen, die der Partner hieraus ableitet. Im Übrigen haften wir gem. den in diesen Partner AGB kommunizierten Haftungsregelungen.
  5. Die von uns Integrierten Dienste verarbeiten möglicherweise urheberrechtlich geschützte Positionen bzw. an den Antworten und Ergebnissen, die von den Integrierten Diensten ausgegeben werden, können urheberrechtlich geschützte Positionen bestehen. Diesbezüglich gilt Folgendes: Der Partner räumt uns das frei von Rechten Dritter bestehende Recht ein, sämtliche urheberrechtlich geschützten Positionen, die er mit unseren Leistungen und damit mit den von uns Integrierten Diensten verarbeitet, an die Integrierten Dienste weiterzugeben. An den von den Integrierten Diensten generierten urheberrechtlich geschützten Werken räumen wir dem Partner wiederum das einfache Recht ein, diese gem. den Regelungen dieser Partner AGB im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen zu nutzen.

11. Laufzeit & Kündigung

  1. Der Partnervertrag kommt gemäß den Regelungen dieser Partner AGB zur Registrierung & Nutzung zustande.
  2. Die Laufzeit sowie die Kündigungsfristen des Partnervertrages richtet sich nach dem vom Partner gewählten Leistungsmodell. Im Übrigen, also mangels Regelung von Laufzeit und Kündigungsfristen in den vorgenannten Prozessen gilt: Die Laufzeit des Partnervertrages gilt unbegrenzt und die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien 30 Tage zum Ende eines Kalendermonats.
  3. Die Kündigung kann in Textform (mindestens per E-Mail) erfolgen oder durch entsprechende Beendigung der Inanspruchnahme unserer Plattform Leistungen im Admin Bereich des Partners.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn (i) der Partner schwerwiegend gegen den Partnervertrag verstößt, (ii) der Partner mit der Bezahlung der Gebühren für die Inanspruchnahme unserer Plattform Leistungen trotz einer Mahnung und einer Nachfrist für die Zahlung von mindestens zwei Kalenderwochen in Verzug ist oder (iii) wenn wir beschließen, die Plattform nicht mehr anzubieten und den Betrieb der Plattform einstellen.
  5. Mit Beendigung des Partnervertrages sind die Plattform Leistungen nicht mehr nutzbar. Der Partner ist jedoch weiterhin zur Erfüllung zuvor geschlossener Verträge mit den Kandidat:innen und uns sowie zur Einhaltung vertraglicher und gesetzlicher Vorgaben verpflichtet, insbesondere bis zur vollständigen Erbringung seiner Leistungspflichten. Sämtliche vom Partner im Partnerprofil gespeicherten Daten können bis zur Beendigung des Partnervertrages in die eigenen Systeme überführt werden. Sie werden, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung, mit Beendigung des Partnervertrages unwiderruflich gelöscht: Eine weitere Speicherung bleibt zulässig, soweit sie insbesondere zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- oder Nachweispflichten, zur Abrechnung offener oder nachwirkender Vermittlungsfälle, zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zur Missbrauchsprävention erforderlich ist.

12. Haftung

  1. Wir haften für Schäden, die wir dem Partner im Zusammenhang mit unseren Rechten und Pflichten aus dem Partnervertrag zufügen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen, nach den gesetzlichen.
  2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
  3. Wir haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von den Parteien zu erbringenden Leistungen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Der Partner hat ein Verschulden seiner Subunternehmer wie eigenes Verschulden zu vertreten.
  5. Sollte der Partner gegen seine Pflichten aus dem Partnervertrag oder den Partner AGB schuldhaft verstoßen, insbesondere gegen die Vermitly Partner Guidelines, hat er uns von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme durch Dritte aufs erste Anfordern freizustellen und uns jegliche Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.
  6. Vermitly überprüft grundsätzlich weder die fachliche noch die persönliche oder sonstige Eignung von Kandidat:innen für konkrete Stellenanzeigen. Insbesondere erfolgt keine Überprüfung der Richtigkeit von Angaben zu: Berufserfahrung, Qualifikationen, Abschlüssen, Sprachkenntnissen, Referenzen, Verfügbarkeiten und sonstigen Profilangaben. Die Überprüfung der Eignung und Auswahl geeigneter Kandidat:innen obliegt ausschließlich dem jeweiligen Partner. Vermitly übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Angaben, die durch Kandidat:innen auf der Plattform bereitgestellt werden.
  7. Der Partner ist für das zwischen ihm und den Kandidat:innen zustandekommende Vertragsverhältnis vollständig selbst verantwortlich. Sollten wir von einem seiner Kandidat:innen oder von Dritten aufgrund einer Handlung oder pflichtwidrigen Unterlassung seinerseits in Anspruch genommen werden, ohne, dass uns hierbei eine Verantwortung getroffen hat, hat der Partner uns von einer hieraus resultierenden Haftung und Inanspruchnahme aufs erste Anfordern freizustellen und uns die angemessenen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen.

13. Nutzungsrechte & Freistellung

  1. Rechteeinräumung & Freistellung
    1. Der Partner räumt uns alle für die Erbringung unserer Plattform Leistungen, die On- und Offline Vermarktung, den Vertrieb sowie ggf. Supportmaßnahmen notwendigen (Urheber-)Nutzungsrechte und gewerblichen Schutzrechte an seinen Partner Inhalten, seinen Unternehmensnamen, seinen Markennamen, Logos, sowie etwaig zur Verfügung gestellten (urheber-)rechtlich geschützten Inhalten etc. ein. Diese On- und Offline Vermarktungsaktivitäten umfassen hierbei insbesondere:
      1. die Veröffentlichung und Bewerbung von Stellenanzeigen über die Vermitly Social-Media-Kanäle,
      2. die Veröffentlichung und Bewerbung von Stellenanzeigen über den Vermitly Newsletter,
      3. die Veröffentlichung und Bewerbung von Stellenanzeigen über das bestehende Netzwerk, insbesondere an Netzwerkmitglieder,
      4. sowie weitere Reichweitenmaßnahmen.
    2. Der Partner garantiert, dass die vorgenannten Rechte, Inhalte sowie seine Partner Inhalte frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind. Der Partner hat uns unverzüglich in Textform durch E-Mail an support@vermitly.de informiert, wenn er Kenntnis über Rechte Dritter hieran erlangt.
    3. Der Partner hat uns vollumfänglich und auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen, insbesondere von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Partner Inhalten bzw. (urheber-)rechtlich geschützten Inhalten freizustellen. Auf sein Verlangen überlassen wir dem Partner das Recht zur Verteidigung gegen die von Dritten geltend gemachten Ansprüche, und stellen ihm sämtliche hierfür notwendigen Informationen zur Verfügung, erteilen Erklärungen und räumen ihm Befugnisse ein.
  2. Nutzungsrechte des Partners
    1. Der Partner erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Partnervertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Plattform Leistungen.
    2. Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung unserer Plattform und unserer Plattform Leistungen ist der Partner nicht berechtigt. Die Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
    3. Die Inhalte unserer Plattform stehen in unserem ausschließlichen Eigentum bzw. in unserer ausschließlichen Rechteinhaberschaft bzw. im Eigentum / in der Rechteinhaberschaft unserer Dienstleister. Alle Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung unserer gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.
    4. Wir sind berechtigt, unsere Plattform Leistungen samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Partnervertrag erarbeitetes allgemeines Know-how, Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

14. Datenschutz

  1. Jede Partei erfüllt die sie treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten eigenverantwortlich. Die Parteien sind hinsichtlich der jeweils von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten grundsätzlich eigenständige Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
  2. Vermitly verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Bereitstellung und Weiterentwicklung der Plattform, des Kandidat:innen Pools, der Matching-Funktionen, der Kommunikationsfunktionen sowie zur Durchführung von Vermittlungsleistungen. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung unserer Plattform, bei denen wir selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO sind, finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die jederzeit unter www.vermitly.de/datenschutz abrufbar ist.
  3. Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Durchführung eigener Recruiting-, Bewerbungs- und Einstellungsprozesse. Erlangt der Partner im Rahmen der Nutzung der Plattform die Möglichkeit, Kenntnis von personenbezogenen Daten von uns oder von Kandidat:innen zu nehmen, sichert er zu, dass er diese Daten nur auf berechtigte Art und Weise sowie zu einem vertragskonformen Zweck und unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen verarbeitet.

15. Geheimhaltung

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei oder Dritten. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die den Personen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, weder allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist, daher von wirtschaftlichem Wert ist und die somit Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen ist (vgl. § 2 GeschGehG).
  2. Ein Geschäftsgeheimnis ist weiterhin eine Information, die als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet ist, die durch gewerbliche Schutzrechte oder das Urheberrecht geschützt ist, die unter das Bankgeheimnis oder den Datenschutz fällt und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Kein Geschäftsgeheimnis sind Informationen,
    1. die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind,
    2. die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der empfangenden Partei bekannt geworden sind,
    3. die die empfangende Partei durch einen berechtigten Dritten erfahren hat,
    4. die die empfangende Partei selbst entwickelt hat,
    5. die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen; sofern gesetzlich zulässig, wird die empfangende Partei die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren,
    6. soweit der empfangenden Partei die Nutzung oder Weitergabe der vertraulichen Informationen auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund des Auftrags gestattet ist.
  3. Die empfangende Partei sowie alle, die bestimmungsgemäß mit Geschäftsgeheimnissen in Kontakt kommen, sind verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen oder Dritten und Beschäftigten offenzulegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist. Im Übrigen wird die empfangende Partei die Geschäftsgeheimnisse vor Kenntnisnahme Dritter schützen.
  4. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung besteht
  5. Gegenstände sowie Dateien oder sonstige unkörperliche Gegenstände, auf denen sich Geschäftsgeheimnisse befinden, sind auf Verlangen der offenlegenden Partei bzw. spätestens mit Beendigung der Vertragsbeziehungen unverzüglich zu löschen oder an die offenlegende Partei herauszugeben, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

16. Referenznennung

  1. Beide Parteien sind berechtigt, nach vorheriger Freigabe durch die jeweils andere Partei, die jeweils andere Partei samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.
  2. Beide Parteien sind jederzeit in Textform (E-Mail an support@vermitly.de ausreichend) berechtigt, ihr Einverständnis zur Referenznutzung gem. Abs. 1 für die Zukunft zu widerrufen.

17. Plattform Richtlinien

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen unserer Plattform Leistungen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen. Größere Wartungsarbeiten, die zu einer Funktionsstörung unserer Plattform Leistungen führen könnten, werden wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten erbringen.
  2. Wir sind berechtigt, unsere Plattform Leistungen durch Dritte, Subunternehmen und technische Dienstleister erbringen zu lassen.
  3. Der Partner darf unsere Plattform Leistungen nicht an Dritte zur gewerblichen Nutzung überlassen.
  4. Sollten wir dem Partner im Zusammenhang mit der Erbringung unserer Plattform Leistungen die Möglichkeit geben, Partner-eigene oder von ihm lizenzierte Dienste zu verbinden, wie bspw. HR-Management-Tools, Social Media Kanäle, Kommunikationskanäle wie WhatsApp, Meta Business Accounts, E-Mail Provider oder sonstige durch ihn selbst lizenzierte Dienste, bleibt der Partner eigenständig dafür verantwortlich, dass er diesbezüglich die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zur Nutzung dieser Dienste einhält.
  5. Wir bieten dem Partner auf unserer Plattform die Möglichkeit, Leistungen Dritter (nachfolgend auch „Drittleistungen“) in Anspruch zu nehmen. Diese Drittleistungen weisen wir stets als solche aus, damit der Unterschied zu unseren eigenen Leistungen erkennbar wird. Diese Drittleistungen bieten wir also nicht selbst an. Das bedeutet, wir vermitteln dem Partner diese Drittleistungen nur. Sollte der Partner Drittleistungen in Anspruch nehmen, kann dies über ein gesondertes Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Dritten erfolgen, welches wir dem Partner im Rahmen der Nutzung unserer Plattform vermitteln. Wenn der Partner solche Drittleistungen in Anspruch nimmt, sind wir für diese Drittleistungen selbst nicht verantwortlich. Hierfür gelten ausschließlich die in seinem Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Dritten vereinbarten Bedingungen.
  6. Über Links oder Funktionalitäten auf unserer Plattform kann der Partner zu fremden Websites und Software gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
  7. Wir sichern unsere Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte Nachrichten unter Verwendung unseres Namens ohne unser Einverständnis versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf haben wir keinen Einfluss. Der Partner sollte daher alle eingehenden Nachrichten, die unter unserem Namen versandt werden, prüfen. Dies gilt auch für eventuelle Nachrichten von anderen Nutzern.
  8. Wir sind nicht verantwortlich für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von uns herrührt, auf Endgeräten entstehen können.
  9. Der Partner verpflichtet sich, unter keinen Umständen seine Partnerprofildaten freizugeben oder das Partnerprofil oder Nutzerkonto eines Dritten zu benutzen. Benutzt ein Dritter das Partnerprofil eines betroffenen Partners, nachdem der Dritte an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der betroffene Partner diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss der betroffene Partner sich so behandeln lassen, als wenn er selbst gehandelt hätte.
  10. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt wurden, sind wir aus Sicherheitsgründen berechtigt, die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbstständig zu ändern bzw. das Partnerprofil zu sperren. Wir werden den Partner hierüber informieren und ihm innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mitteilen. Der Partner hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wieder hergestellt werden.
  11. Der Partner hat uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten zu seinem Partnerprofil bekannt sind oder unbefugte Dritte sein Endgerät nutzen. Wir weisen darauf hin, dass Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.
  12. Bei der Nutzung unserer Plattform ist es untersagt:
  13. andere Nutzer und Dritte zu belästigen, zu beleidigen, zu betrügen oder herabzuwürdigen,
  14. Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
  15. Inhalte zu erstellen oder hochzuladen, die obszön, beleidigend, diffamierend, diskriminierend oder anderweitig rechtswidrig sind,
  16. rechtswidrige, diskriminierende oder anderweitig unangemessene Inhalte sowie personenbezogene Daten von Nutzern oder Dritten ohne deren Einwilligung hochzuladen,
  17. die Plattform für die bewusste Verbreitung von Falschinformationen, Spam oder schädlicher Software zu nutzen,
  18. Plattform zu kopieren, zu crawlen, zu scrapen oder anderweitig für andere Zwecke zu nutzen als die in den Nutzungsbedingungen genannten,
  19. Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit der Plattform zu verwenden, die die Funktion und den Betrieb der Plattform stören können,
  20. Maßnahmen zu ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten der Plattform zur Folge haben können,
  21. Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren,
  22. der Plattform Elemente hinzuzufügen oder Elemente der Plattform zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren,
  23. grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode der Plattform zu dekompilieren (vorbehaltlich § 69e UrhG),
  24. Hilfsmittel anzuwenden, die in den Betrieb der Plattform eingreifen (insbesondere sog. „Bots“, „Hacks“ etc.),
  25. sich Premium-Funktionen oder sonstige Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung der Plattform oder einzelner Funktionen der Plattform, durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen oder Programmfehler zum eigenen Vorteil auszunutzen („Exploits“),
  26. unberechtigt kommerzielle Werbung für Produkte bzw. Programme Dritter in Zusammenhang mit unseren Plattform Leistungen zu verbreiten,
  27. schadcodehafte oder virenbehaftete Dokumente, Dateien, IT-Systeme Dritter und Daten im Zusammenhang mit unseren Plattform Leistungen zu verwenden,
  28. über bereitgestellte Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und Skripte einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch unsere Plattform Leistungen blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
  29. unsere Plattform Leistungen durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu beeinträchtigen.

18. Verfügbarkeit

  1. Aus technischen Gründen können wir eine dauerhafte und vollständige Verfügbarkeit der Server, auf denen unsere Plattform Leistungen betrieben werden, nicht gewährleisten. Zeitweise kann die Verfügbarkeit unserer Plattform bzw. einzelner Services – insbesondere wegen der notwendigen Durchführung von Wartungs- oder Reparaturarbeiten – daher eingeschränkt sein.
  2. Wir weisen darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Plattform kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von uns liegen. Hierzu zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von uns handeln, von uns nicht beeinflussbare technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.
  3. Uns bleibt es unbenommen, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im eigenen Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
  4. Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer berechtigt, unsere Plattform Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretene und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse wie Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen und ähnliche Umstände. Das Recht jeder Partei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Partnervertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

19. Regeln zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten

  1. Die nachfolgenden Regelungen machen wir, da wir aufgrund des „Digital Services Acts“, der EU-Verordnung „(EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste der Europäischen Union“ dazu verpflichtet sind.
  2. Der Digital Services Act hat zum Ziel, Regeln aufzustellen, die ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Umfeld für Person schaffen, die sich auf Plattformen und Websites (nachfolgend „Plattform“) wie unserer bewegen.
  3. Der Digital Services Act reguliert insbesondere den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten auf unserer Plattform und verpflichtet uns zu konkreten Maßnahmen, die wir in diesen „Regeln zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten“ näher darstellen.

a) Moderation & Begründung der Löschung rechtswidriger Inhalte

  1. Wir löschen, sperren oder beschränken rechtswidrige Inhalte auf unserer Plattform. „Inhalte“ sind jegliche Informationen, egal welcher Art. Diese Informationen sind „rechtswidrig“, wenn sie gegen unsere AGB, Preis- und Leistungsbeschreibungen, Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen.
  2. Rechtswidrige Inhalte können von Nutzern, Kandidat:innen, Partnern oder Dritten gemeldet werden. Zum Ablauf eines solchen Meldeverfahrens siehe unter lit. b „Melde- und Abhilfeverfahren“.
  3. Soweit gemeldete oder von uns selbst erkannte Inhalte rechtswidrig sind und wir sie gelöscht, gesperrt oder beschränkt haben, begründen wir unsere Entscheidung zur Löschung, Sperrung oder Beschränkung dieser Inhalte und etwaigen Aussetzung oder Beendigung der gesamten oder teilweisen Bereitstellung unserer Dienste gegenüber der Person, die die rechtswidrigen Inhalte veröffentlicht hat, soweit es sich nicht um einen irreführenden, umfangreichen kommerziellen Inhalt handelt. Wir teilen in dieser Begründung insbesondere folgende Punkte mit:
    1. Angaben darüber, ob unsere Entscheidung die Entfernung der Information, die Sperrung des Zugangs zu der Information, die Herabstufung der Information oder die Einschränkung der Anzeige der Information oder die Aussetzung oder Beendigung von Zahlungen in Verbindung mit dieser Information betrifft oder mit der Entscheidung andere genannte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Information verhängt werden, und den etwaigen räumlichen Geltungsbereich der Entscheidung und die Dauer ihrer Gültigkeit;
    2. Tatsachen und Umstände, auf denen unsere Entscheidung beruht, gegebenenfalls einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung infolge einer erfolgten Meldung oder infolge freiwilliger Untersuchungen auf Eigeninitiative getroffen wurde sowie, falls unbedingt notwendig, die Identität der meldenden Person;
    3. Angaben darüber, ob automatisierte Mittel zur Entscheidungsfindung verwendet wurden, einschließlich Angaben darüber, ob unsere Entscheidung in Bezug auf Inhalte getroffen wurde, die mit automatisierten Mitteln erkannt oder festgestellt wurden;
    4. Falls unsere Entscheidung nur „mutmaßlich“ rechtswidrige Inhalte betrifft, einen Verweis auf die Rechtsgrundlage und Erläuterungen, warum die Informationen auf dieser Grundlage als rechtswidrige Inhalte angesehen werden;
    5. Falls unsere Entscheidung auf der mutmaßlichen Unvereinbarkeit der Informationen mit unseren AGB beruht, einen Verweis auf die betreffende vertragliche Bestimmung und Erläuterungen, warum die Informationen als damit unvereinbar angesehen werden;
    6. Informationen darüber, ob der betroffenen Person gegen die Maßnahme Rechtsbehelfe dagegen zur Verfügung stehen, insbesondere – je nach Sachlage – interne Beschwerdemanagementverfahren, außergerichtliche Streitbeilegung und gerichtliche Rechtsmittel.
      1. Sollte eine Straftat durch die Veröffentlichung der rechtswidrigen Inhalte begangen worden sein, oder sollte die Begehung einer Straftat hierdurch in Verdacht stehen, so teilen wir unseren Verdacht unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden mit.

b) Melde- und Abhilfeverfahren

  1. Wir prüfen rechtswidrige Inhalte, sobald wir von einem Verdacht der Veröffentlichung dieser rechtswidrigen Inhalte Kenntnis erlangen. Eine Kenntniserlangung geschieht entweder durch unsere eigene Überprüfung oder durch eine Meldung der entsprechenden Inhalte an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten lit. c).
  2. Die Meldung von rechtswidrigen Inhalten ist direkt online möglich. Meldungen sind ausschließlich zu richten an unsere zentrale Kontaktstelle (siehe unten lit. c) und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
    1. Eine hinreichend begründete Erläuterung, warum die meldende Person oder Einrichtung die fraglichen Informationen als rechtswidrige Inhalte ansieht;
    2. Eindeutige Angabe des genauen Speicher-/Fundorts des Inhalts, z.B. durch präzise URL sowie weitere zweckdienliche Angaben zur Ermittlung der Inhalte, z.B. Screenshots, Anmerkungen etc.;
    3. Namen und E-Mail-Adresse der Melde-Person/-Einrichtung, es sei denn, es handelt sich um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung, Kinderpornografie, Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke; einschließlich Anstiftung und Beihilfe zu bzw. Versuch von den vorgenannten Straftatbeständen (vgl. EU-Richtlinie 2011/93/EU, Art. 3 bis 7);
    4. Eine Erklärung darüber, dass die meldende Person oder Einrichtung in gutem Glauben davon überzeugt ist, dass die in der Meldung enthaltenen Angaben und Anführungen richtig und vollständig sind.
  3. Wir schicken der Melde-Person/-Einrichtung unverzüglich eine elektronische Empfangsbestätigung der Meldung an die angegebenen Kontaktdaten.
  4. Die erhaltenen Meldungen prüfen wir zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und entscheiden, ob die gemeldeten Inhalte, ohne eingehende rechtliche Prüfung, rechtswidrig sind und handeln entsprechend. Sollten die gemeldeten Inhalte rechtswidrig sein, werden wir diese umgehend etwa löschen, sperren oder beschränken und ggf. weitere in lit. a Abs. 3 genannte Maßnahmen vornehmen.

c) Zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation

  1. Wir haben eine zentrale Kontaktstelle zur Kommunikation eingerichtet. Diese ist zuständig für die Entgegennahme von elektronischen Meldungen über den Verdacht von rechtswidrigen Inhalten durch die meldenden Personen sowie für Anfragen von Behörden oder Dritten mit Bezug zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten. Der Partner hat für den Inhalt von Meldungen die Vorgaben der lit. b zu beachten.

  2. Sämtliche Personen, Behörden oder sonstige Stellen (Presse, Betroffene etc.) können rechtswidrige Inhalte mit unserem Verfahren direkt online melden unter:

    E-Mail: compliance@vermitly.de

  3. Wir kümmern uns anschließend im Rahmen des in lit. a-c genannten Prozesses um alle Meldungen.

20. Übertragung auf Dritte

  1. Beide Parteien sind berechtigt, den Partnervertrag auf ein mit ihnen verbundenes Unternehmen, einen Rechtsnachfolger oder ein die jeweiligen Leistungen übernehmendes deutsches Unternehmen zu übertragen. Hierüber werden sie sich jeweils in Textform vor der geplanten Übertragung informieren.
  2. Eine Übertragung des Partnervertrages auf einen ausländischen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei. Im Falle des Widerspruchs wird dieser Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

21. Schlussbestimmungen

  1. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen begründet ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Partnervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht die folgenden Erläuterungen besondere Form- oder Prozessvorschriften vorschreiben.
  4. Änderungen und Ergänzungen, die aufgrund geänderter rechtlicher oder technischer Anforderungen an unsere Leistungserbringung von uns vorgenommen werden (müssen) und die keine negativen Auswirkungen auf die dem Partner zustehenden Leistungen haben, werden wirksam, wenn einer Änderung nicht innerhalb eines (1) Monats nach Zugang einer Änderungsmitteilung in Textform widersprochen wird und wir vorab auf das Widerspruchsrecht hingewiesen haben. Widerspricht der Partner der Änderung, gilt der Partnervertrag unverändert weiter und wir sind zur außerordentlichen Kündigung des Partnervertrages mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats berechtigt.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Partnervertrages, die wir aufgrund geänderter Leistungs-, Vergütungs- oder sonstiger kaufmännischer oder operativer Anforderungen vornehmen möchten und welche negative Auswirkungen auf unser Vertragsverhältnis für den Partner hat, werden nur wirksam, wenn er ihnen ausdrücklich zustimmt. Diese Zustimmung kann über das Klicken eines Einwilligungs-Buttons in der Änderungsmitteilung (E-Mail oder Pop-Up im Rahmen der Nutzung unserer Leistungen) bzw. auf einem sonstigen bereitgestellten einfachem & transparentem Wege erteilt werden. Bei ausbleibender Zustimmung gilt der Partnervertrag unverändert weiter und wir sind zur Kündigung des Partnervertrages im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen berechtigt.
  6. Die Textform gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Nebenabreden bleibt unberührt.
  7. Die vorgenannten Fristen gelten nicht und es besteht lediglich ein Informationsrecht über Änderungen des Partnervertrages, sofern die Änderungen zur Abwehr einer unvorhergesehenen und unmittelbar drohenden Gefahr notwendig sind, um vor Betrug, Schadsoftware, Spam, Verletzungen des Datenschutzes oder anderen Cybersicherheitsrisiken zu schützen.
  8. Sollte eine der Bestimmungen des Partnervertrages unwirksam sein oder werden oder der Partnervertrag eine regelungsbedürftige Lücke enthalten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen oder lückenhaften Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen durch wirtschaftlich den unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen am nächsten kommende Bestimmungen zu ersetzen bzw. zu vervollständigen.

Stand: September 2026

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